Ausbildung zum Flurförderfahrzegführer / Gabelstaplerführer
Ausbildung gemäß DGUV 68 BGV (ehem. D 27) und DGUV Grundsatz 308-001 (ehem.BGG 925) zum Führen von Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler)
Theoretische und praktische Ausbildung mit abschließender Prüfung
Mindestteilnehmer 5
Mindestalter 18 Jahre
Inhouse Schulung möglich
Die BG schreibt in der DGUV Grundsatz 308-001 (ehem.BGG 925) einen Mindeststundenanzahl von 20 Lehreinheiten (á 45 Minuten) vor.
Jährliche Unterweisung von Flurförderfahrzeugführer / Gabelstaplerführer
Neben der Grundausbildung zum Gabelstaplerführer führe ich auch gerne die jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 und § 12 Arbeitsschutzgesetz in Ihrem unternehmen durch.
Weitere Informationen sowie Terminvereinbarungen gerne auf telefonisches Anfrage.